Batteriegesetzhinweise
Informationen zur Batterie- und Altgeräteentsorgung
Hinweis zur Batterieentsorgung
Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.
Pb = Blei
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort "Batterieentsorgung" an:
Schnorrstraße 70
01069 Dresden
Deutschland
Hinweis zur Altgeräteentsorgung
DIALOG TOYS c/o Linguwerk GmbH nimmt die Verpflichtung aus dem ElektroG sehr ernst.
Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten zu informieren:
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Was heißt das für Sie
Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Welche Elektrogeräte von dieser Regelung umfasst sind, kann insbesondere der in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.
Linguwerk GmbH erfüllt Ihnen gegenüber seine Rücknahmeverpflichtung aus dem ElektroG mit Hilfe der kommunalen Entsorger.
Diese bieten zahlreiche kostenfreie Rückgabestellen für Elektroaltgeräte an.
Selbstverständlich können Sie Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.
DIALOG TOYS c/o Linguwerk GmbH
Schnorrstraße 70
01069 Dresden
Deutschland
Nur durch getrennte Sammlung ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.
Die Umwelt und DIALOG TOYS c/o Linguwerk GmbH sagen Dankeschön.